1. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass
sein Hund mindestens eine gültige 5-fach Impfung (aktiven
Impfschutz) hat und eine Tierhalterhaftpflicht-versicherung besteht.
Wir empfehlen zusätzlich eine Impfung gegen Zwingerhusten. Der
Besitzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund frei von
ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Er erklärt ebenfalls,
dass der Hund frei von Aggressivität und gut sozialisiert ist. Bei
Verdacht von Parasitenbefall (Würmer, Giardien usw.) verpflichtet
sich der Besitzer, in Absprache mit dem Tierarzt, umgehend eine Kur
durchzuführen. Bitte Impfpass und Versicherungsbestätigung
mitbringen.
2. Über Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten und Parasiten
muss der Hundebesitzer zwingend und umfassend Auskunft geben.
Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der
Hundehalter. Wir verpflichten uns, die Hunde artgerecht zu behandeln
und ihren Bedürfnissen höchste Beachtung zu schenken. Ketten- und
Stachelhalsbänder sowie Einwirkungen auf den Hund mit mechanischen
Hilfsmitteln sind auf unserem Gelände verboten.
3. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt
sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche
Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl vorgenommen wird. Die
dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund
nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer
dieses Hundes ebenso die dadurch anstehenden Kosten für die
Behandlung des eigenen sowie für die Mitbehandlung der angesteckten
Hunde.
4. Sollte es dem Besitzer nicht möglich sein, den Hund
rechtzeitig, zum angegebenen Termin abzuholen, so ist dies frühzeitig
bekannt zu geben. Wird der Hund zum vereinbarten Termin nicht
abgeholt oder wurde die Aufenthaltsdauer durch den Besitzer nicht
verlängert, so sind wir berechtigt den Hund aus Platzgründen in
anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Anfallende Kosten werden dem
Besitzer in Rechnung gestellt.
5. Bei einer regelmässigen Betreuung wird dieser Vertrag pro
Hund nur einmal geschlossen und gilt für alle Aufenthalte des
betreffenden Hundes in der Huta-Frankfurt-Süd. läufige Hündinnen
können nicht aufgenommen werden und dürfen erst nach der Läufigkeit
wieder gebracht werden.
6. Huta-Frankfurt-Süd übernimmt keine Haftung bei
Verletzungen die beim Spielen und Toben entstehen können, bei
Raufereien, unverschuldetem Entweichen des Hundes und/ oder dessen
Folgen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei unerwünschten
Deckakten.
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